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   BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19   

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https://dejure.org/2019,28634
BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19 (https://dejure.org/2019,28634)
BGH, Entscheidung vom 14.08.2019 - 4 StR 147/19 (https://dejure.org/2019,28634)
BGH, Entscheidung vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 (https://dejure.org/2019,28634)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 64 Satz 2 StGB
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Bestehen einer hinreichend konkreten Aussicht auf Heilung, Bewahrung vor einem Rückfall in den Hang oder der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 64 Satz 2 StGB, § 67d Abs. 1 Satz 1 oder 3 StGB, § 64 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO, § 244 Abs. 3, 4 StPO, § 244 Abs. 2 StPO

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in der Revision; Unrichtiger Maßstab der Strafkammer bei der Bestimmung der Erfolgsaussicht gemäß § 64 S. 2 StGB; Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge u.a.

  • rewis.io

    Maßregelanordnung: Ablehnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt entgegen sachverständiger Einschätzung und gestützt auf die bloße Möglichkeit eines Therapieerfolges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 64 S. 2
    Aufhebung der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt in der Revision; Unrichtiger Maßstab der Strafkammer bei der Bestimmung der Erfolgsaussicht gemäß § 64 S. 2 StGB ; Verurteilung wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge u.a.

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2020, 38
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.01.2014 - 4 StR 496/13

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, Rn. 17; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205 mwN).
  • BGH, 28.05.2018 - 1 StR 51/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (erforderliche Prognose

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Die bloße Möglichkeit einer therapeutischen Veränderung vermag die Prognose eines hinreichend konkreten Therapieerfolgs nicht zu stützen (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276 mwN).
  • BGH, 01.08.2018 - 4 StR 54/18

    Hehlerei (Versuch; Absatzhilfe); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen' Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, Rn. 17; Urteil vom 16. Januar 2014 - 4 StR 496/13, NStZ 2014, 203, 205 mwN).
  • BGH, 15.12.2011 - 3 StR 365/11

    Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens (Beweisantrag;

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil dem Antrag keine bestimmte Tatsachenbehauptung zugrunde lag, sodass es sich nicht um einen Beweisantrag handelte, der nur unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11, NStZ 2012, 280; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84, NStZ 1985, 204, 206 bei Pfeiffer mwN).
  • BGH, 06.11.1984 - 5 StR 628/84

    Vereinbarkeit einer Zeugenaussage mit der als wahr unterstellten Behauptung -

    Auszug aus BGH, 14.08.2019 - 4 StR 147/19
    Ein Verstoß gegen § 244 Abs. 3 Satz 2 StPO liegt schon deshalb nicht vor, weil dem Antrag keine bestimmte Tatsachenbehauptung zugrunde lag, sodass es sich nicht um einen Beweisantrag handelte, der nur unter den Voraussetzungen des § 244 Abs. 3 und 4 StPO abgelehnt werden durfte (vgl. BGH, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 StR 365/11, NStZ 2012, 280; Urteil vom 6. November 1984 - 5 StR 628/84, NStZ 1985, 204, 206 bei Pfeiffer mwN).
  • BGH, 09.11.2021 - 5 StR 208/21

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Anordnung der Unterbringung in einer

    Dies lässt besorgen, dass das Landgericht einen unzutreffenden Maßstab zugrunde gelegt und die Anforderungen des § 64 Satz 2 StGB, wonach es einer positiv festzustellenden hinreichend konkreten Erfolgsaussicht bedarf (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90, BVerfGE 91, 1; BGH, Urteil vom 28. Mai 2018 - 1 StR 51/18, NStZ-RR 2018, 275, 276; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09, NStZ-RR 2010, 141, 142; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71), nicht beachtet haben könnte.

    Hinzu kommt, dass die fehlenden Sprachkenntnisse des Angeklagten als prognoserelevanter Umstand (vgl. hierzu BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 3 StR 513/12, NStZ-RR 2013, 241; vom 20. Mai 2020 - 2 StR 62/20; vgl. demgegenüber aber BGH, Beschluss vom 8. Juni 2021 - 2 StR 91/21, StV 2021, 645) nicht in eine gebotene Gesamtwürdigung der für und gegen die Therapierbarkeit sprechenden Aspekte (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38; vom 30. Juli 2019 - 2 StR 172/19, NStZ-RR 2020, 71) eingestellt worden sind, sich das Landgericht insoweit allein auf den Therapiewillen des Angeklagten gestützt hat.

  • OLG Saarbrücken, 29.01.2024 - 1 Ws 298/23

    Unterbringung, Anwendbarkeit des neuen Rechts, Altfälle

    Während eine hinreichend konkrete Aussicht im Sinne des § 64 Satz 2 StGB in der bisher geltenden Fassung bereits bei einer durch Tatsachen begründeten Wahrscheinlichkeit eines Behandlungserfolges vorlag (BT-Drucks. 16/1110, S. 13, vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 -, juris), sollen durch die gesetzliche Neuregelung die Anforderungen an eine günstige Behandlungsprognose moderat angehoben werden und nunmehr in Anlehnung an § 63 Satz 1 StGB eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich sein (BT-Drucks. 20/5913, S. 47).
  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 144/23

    Strafzumessung (Strafrahmenwahl: Gesamtabwägung, unzulässige Mathematisierung,

    Notwendig ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21 Rn. 3; Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3).
  • BGH, 17.01.2023 - 5 StR 525/22

    Beurteilung der Erfolgsaussichten einer Therapie bei der Anordnung der

    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38 mwN).
  • BGH, 22.11.2022 - 4 StR 347/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (konkrete Erfolgsaussicht: Maßstab,

    Notwendig ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs (BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3; Beschluss vom 23. November 2021 - 4 StR 289/21, StV 2022, 300, 301).
  • LG Nürnberg-Fürth, 07.02.2022 - 19 Ks 113 Js 2195/21

    Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung: Verneinung eines bedingten

    Die Kammer hat bei dieser Gesamtwürdigung auch die Art und das Stadium der Abhängigkeitserkrankung bzw. des schädlichen Gebrauchs berauschender Substanzen sowie etwa bereits eingetretene physische und psychische Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten berücksichtigt und danach konkrete Anhaltspunkte erkannt, die eine Wahrscheinlichkeit eines entsprechenden Behandlungserfolges für den Angeklagten begründen (BGH, Beschluss vom 14.08.2019 - 4 StR 147/19).
  • BGH, 10.05.2023 - 4 StR 340/22

    Annahme von Tateinheit bei Teilidentität der tatbestandlichen

    Notwendig, aber auch ausreichend, ist eine durch Tatsachen begründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs; einer sicheren oder unbedingten Gewähr bedarf es nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38 mwN).
  • BGH, 23.11.2021 - 4 StR 289/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Benennung konkreter

    Sofern sich dies nicht von selbst versteht, ist es dazu erforderlich, unter Berücksichtigung der Art und des Stadiums der Sucht sowie bereits eingetretener physischer und psychischer Veränderungen und Schädigungen in der Persönlichkeit und den Lebensumständen des Angeklagten konkrete Anhaltspunkte zu benennen, die dafür sprechen, dass es innerhalb eines zumindest "erheblichen" Zeitraums nicht (mehr) zu einem Rückfall kommen wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19 Rn. 3 und vom 1. August 2018 ? 4 StR 54/18 Rn. 17).
  • BGH, 11.05.2022 - 5 StR 475/21

    Ersatz des Schadens im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens

    Auf dieser Grundlage kann der Senat ausschließen, dass der Angeklagte in dem erforderlichen Maße therapeutisch erreichbar ist und eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt dazu beitragen kann, dass er zumindest innerhalb eines erheblichen Zeitraums nicht (mehr) rückfällig wird (BGH, Beschluss vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, NStZ-RR 2020, 38).
  • BGH, 11.05.2022 - 4 StR 478/21

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt: Anforderungen an die Prognose eines

    Erforderlich ist eine Prognose, dass bei erfolgreichem Verlauf die Gefährlichkeit aufgehoben oder deutlich herabgesetzt wird, und dass sich in Persönlichkeit und Lebensumständen des Täters konkrete Anhaltspunkte finden, die einen solchen Verlauf erwarten lassen (BGH, Beschlüsse vom 1. August 2018 - 4 StR 54/18, juris, Rn. 17; vom 14. August 2019 - 4 StR 147/19, juris Rn. 3; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 64 Rn. 19 mwN).
  • BayObLG, 27.03.2020 - 202 StRR 16/20

    Erörterungsausfall trotz sich aufdrängender Prüfung der Voraussetzungen für

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